Hier findest du die wichtigsten Dokumente, Empfehlungen und Positionen von Logopädie Bern zum Tätigkeitsfeld Schule.
• Situationsanalyse zur Logopädie an den Schulen im Kanton Bern
• Logopädischer Auftrag im Berufsfeld Schule
Die Logopädie im Schulbereich ist Teil der «einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen» (MR). Die Steuerung und Finanzierung läuft über die Bildungs- und Kulturdirektion.
Wichtige gesetzliche Grundlagen sind in der Verordnung über das besondere Volksschulangebot (BVSV) und in der Verordnung über die einfachen sonderpädagogischen und unterstützenden Massnahmen im Regelschulangebot (VMR) geregelt und beschrieben.
Das Lehreranstellungsgesetz (LAG) und die Lehreranstellungsverordnung (LAV) regeln die Bedingungen der Anstellung.
Detailliertere Informationen sind der Homepage der BKD zu entnehmen.
Neue Begrifflichkeiten (REVOS 2020)
Die besonderen Massnahmen (BM) heissen neu «einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen» (MR). Integration und besondere Massnahmen (IBEM) werden neu unter den Bezeichnungen «einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen» (MR) aufgeführt.
Im Fall der Integration von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen lautet die neue Bezeichnung «verstärkte sonderpädagogische Massnahmen» als «integrativ umgesetztes besonderes Volksschulangebot» - bVSAint.
(Quelle: https://www.akvb-unterricht.bkd.be.ch/de/start/sonderpaedagogische-massnahmen.html ).
Anmerkung: Die Begriffe SpU-A, SpU-S sind durch den Begriff SPU (Spezialunterricht) abgelöst worden.
Abklärung und Zuweisung
Die Zuweisung zum Spezialunterricht ist durch ein 4-Stufenmodell geregelt.
Im Dokument «Prozessschrieb REVOS» (=Link, separates Dokument) sind die Abläufe bei Abklärungen und Zuweisungen ersichtlich (Stand Dezember 2022).
Anmerkungen:
Die Musterberichte 4-7 J., 7-12 J., 12-20 J. findest du im Downloadcenter unter Schule/Abklärung und Zuweisung
Dokument-Taxonomy | logopaedie-bern.ch
(nur für Mitglieder ersichtlich)
In der Direktionsverordnung über Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule (DVBS) sind die Beurteilung- und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule geregelt. Von diesen Vorschriften kann in begründeten Fällen abgewichen werden und die Rahmenbedingungen dürfen angepasst werden (Nachteilsausgleich). Die wichtigsten Informationen dazu findest du hier:
• Übersicht über das Vorgehen bei Ausgleichsmassnahmen (2022)
• Merkblatt zur DVBS (2018)
• FAQ zum Merkblatt zur DVBS
• Antrag an die Schulleitung auf Abweichen von den Vorschriften zur Beurteilung aus wichtigen Gründen (2019)
• Empfehlung DLV Logopädie-Zimmer
• Checkliste für die Stellenübergabe
• Merkblatt Übergaben Praxis-Schule 2024
• Überblick SHS (2018)
• Abkürzungen (2020)
• Mehrsprachige Kinder in der Logopädie (2018)
Therapiematerial
• Swissbib - Katalog aller Schweizer Hochschulbibliotheken, der Schweizerischen Nationalbibliothek, zahlreicher Kantonsbibliotheken und weiterer Institutionen
• SODIS - Datenbank der deutschen Länder und Österreichs für Medien in der Bildung
• SCHUBI Lernmedien Verlag
• ProLog Therapie- und Lernmittel
• Pestalozzianum
• educa - Informationen, ein Netzwerk und Dienstleistungen zur Qualitätsentwicklung im Bereich ICT und Bildung sowie zur Zusammenarbeit auf nationaler Ebene
• k2-Verlag
Besonderes Volksschulangebot (bVSA)
Unter dem Dach der Volksschule (BKD) gibt es integrative (bVSA integrativ) und separative (bVSA separativ) Angebote der besonderen Volksschulbildung. Dieses Angebot ist für Kinder und Jugendlichen, die als Folge folgender primärer Einschränkungen/Behinderungen (multiple Formen möglich) auf besondere Massnahmen angewiesen sind und bei denen die Massnahmen des Regelschulangebotes (Spezialunterricht, etc.) nachweislich nicht hinreichend sind, um das Kind angemessen fördern zu können.
Besonderes Volksschulangebot separativ im Kanton Bern
• Sprachheilschule Bern
• Stiftung Salome Brunner (Wabern, Biel, Langenthal, Ins)
• Zentrum für Hören und Sprache (Münchenbuchsee, Spiez, Uetendorf, Rüderswil, Worb, Blumenstein)
• Heilpädagogische Tagesschulen
• Sonderschulheime
• Kinder- und Jugendeinrichtungen: Verzeichnis Kinder--und-Jugendeinrichtungen
Wichtig zu wissen ist:
Abklärungen zur Prüfung des Bedarfs sämtlicher Massnahmen des besonderen Volksschulangebots müssen bei der EB angemeldet werden (bis 1. November). Diese klärt das Kind und seine Situation im Rahmen des Standardisierten Abklärungsverfahren (SAV) sorgfältig und umfassend ab. Dabei werden Lehrperson/Schulleitung selbstverständlich miteinbezogen. Auch die Eltern werden in den Prozess eingebunden, ebenso wie die Schülerin oder der Schüler. Zweck des Verfahrens ist es, eine geeignete Schulungsform für die Schülerin oder den Schüler zu finden. Diese kann entweder separativ oder integrativ stattfinden.
Wichtige Links:
• Häufige Frage zum besonderen Volksschulangebot: faq-bvsa-d.pdf
• Webseite der BKD zum bVSA: Besonderes Volksschulangebot – Startseite
• Verordnung über das besondere Volksschulangebot: BSG 432.282 - Verordnung über das besondere Volksschulangebot - Kanton Bern - Erlass-Sammlung
• Direktionsverordnung über das besondere Volksschulangebot: BSG 432.282.1 - - Direktionsverordnung über das besondere Volksschulangebot - Kanton Bern - Erlass-Sammlung
Informationen zur Anmeldung:
• Anmeldetermine:
• Erstabklärungen für bVSa integrativ oder separativ: bis am 1. November
• Erstabklärungen für bVSA integrativ oder separativ
• Verlängerungen bVSA integrativ und separativ im
Einvernehmen von Schule und Eltern: bis am 1. Februar
• Dem Anmeldeformular sind zwingend ein logopädischer Fachbericht, Fachberichte von weiteren allfällig involvierten Fachpersonen sowie das Abklärungsergebnis des Kinderarztes zum HNO-Status beizulegen.
• Die Eltern sind von der bei der Anmeldung involvierten Fachperson darüber zu informieren, dass die EB die Abklärung an die neu geschaffene kantonale Abklärungsstelle Sprache delegieren kann. Die Abklärungsstelle Sprache wird organisatorisch durch das Pädagogische Zentrum Hören
und Sprache Münchenbuchsee geführt. Die Abklärungen werden in der Wohnregion des Kindes stattfinden. Mit dem Unterschreiben des Anmeldeformulars der EB willigen die Eltern ein, dass die EB die Unterlagen an die Abklärungsstelle Sprache weiterleiten darf. Die betroffenen Eltern werden
durch die EB informiert, wenn die Abklärung durch die Abklärungsstelle Sprache erfolgt.
• Anmeldeformulare: Formulare, Merkblätter und Downloads (be.ch)
• Informationen an Schulen betreffend Anmeldeprozess: (folgt Mitte September)
• Informationen an Privatschulen betreffend Anmeldeprozess: (folgt Mitte September)
• Anmeldungen im Sprachheilbereich: (folgt Mitte September)
Für Hintergrundinformationen zum Thema siehe: Sonderpädagogik